| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
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§1 Allgemeines § 1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma Karosserie & Technik und dem Kunden in ihrer jeweils gültigen Fassung und sind BEstandteil des Vertrages zwischen beiden. § 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültgkeit. §1. 3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden. § 1.4 Alle von der Firma Karosserie & Technik erbrachten Leistungen werden hier und im folgenden der Kürze halber mit "Ware" bezeichnet. § 1.5 Sollten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon gegen geltende Gesetze verstoßen, so sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch, soweit rechtlich möglich, sinngemäß anzuwenden. § 1.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 82131 Gauting. § 2 Angebote § 2.1 Verbindliche Angebote werden nur schriftlich abgegeben. § 2.2 Alle Angebote, unabhängig davon, wie diese übermittelt worden sind, werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch Karosserie & Technik (siehe § 2.1) verbindlich. § 2.3 Die Firma Karosserie & Technik behält es sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsabschluss zeigt, dass die Erbringung der Leistung durch die Firma Karosserie & Technik für diese unzumutbar wäre. Was unzumutbar ist, entscheidet Karosserie & Technik. In diesem Fall wird der Kunde sofort informiert. Vom Kunden schon erbrachte Gegenleistungen und Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die Firma Karosserie & Technik sind ausgeschlossen. § 3 Lieferung und Transport § 3.1 Lieferungs-, Verpackungs- und Transportkosten zuzüglich der eventuellen Kosten für eine Transportversicherung sind vom Kunden zu tragen. § 3.2 Lieferung und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware sachgemäß verpackt und einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. § 3.3 Schäden an der Verpackung muss der Kunde sich direkt bei der Annahme der Ware vom Transportunternehmen bestätigen lassen. § 3.4 Die Ware ist sofort nach Erhalt vom Kunden auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden müssen sofort dokumentiert (Photo) und schriftlich angezeigt werden. § 3.5 Angaben zu Fristen irgendwelcher Art sind immer unverbindlich, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. § 4 Garantie, Sachmängel, Haltung und Haftungsausschluss § 4.1 Die Firma Karosserie & Technik garantiert für den ordnungsgemäßen Zustand der Ware bei Auslieferung. § 4.2 Die Firma Karosserie & Technik haftet nicht für Transportschäden. § 4.3 Sollten Mängel, die die Firma Karosserie & Technik zu verantworten hat, auftreten, so hat die Firma Karosserie & Technik das Recht zur Nachbesserung. § 4.4 Mängel sind der Firma Karosserie & Technik grundsätzlich sofort anzuzeigen. Hierbei ist es notwendig, alle zu beanstandenden Gegenstände zur Firma Karosserie & Technik zu bringen. Dies kann auch durch einen Paketdienstleister oder ein Transportunternehmen geschehen. Die Firma Karosserie & Technik wird dann über den Mangen und das weitere Vorgehen entscheiden. |
Aktuelles
Freitag, 10 Juli 2009
Am 29.August 2009 ist es wieder einmal soweit:
Wie bereits in den Jahren 2006 und 2007 werden wir mit unserer Giulia den Salzburgring besuchen.
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Am 29.August 2009 ist es wieder einmal soweit:
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